Beitrag vom: 05.09.2023

Lastenausgleichsgesetz 2024 - Was bedeutet das?

Konkrete Bestrebungen für einen neuen Lastenausgleich gibt es nicht. Anlässe für Befürchtungen gibt es dagegen genug: Steigende Haushaltsdefizite, Inflation und Krisen nähren bei Immobilienbesitzern die Sorge vor neuen staatlichen Zugriffen. Wie realistisch ist ein Lastenausgleichsgesetz 2024? In welcher Form könnte eine solche Abgabe kommen? Und was würde das für Hauseigentümer bedeuten?

Was kommt 2024 auf Hauseigentümer zu?

024 wird für Hauseigentümer ein Jahr der Herausforderungen. Wachsende Verpflichtungen im Hinblick auf energetische Maßnahmen, wie Wärmedämmung und den Einbau einer Wärmepumpe, treffen auf einen durch die Zinswende stark verunsicherten Markt. Obendrein steht noch eine Neuordnung der Grundsteuer buchstäblich ins Haus.

Es ist absehbar, dass Eigentümer in Zukunft mehr in die energetische Sanierung ihrer Objekte investieren müssen. Dies trifft zunächst vor allem Besitzer älterer Immobilien (insbesondere Häuser, die vor 1979 erbaut wurden). Früher oder später sind jedoch fast alle Eigentümer nicht ganz neuer Immobilien wohl verpflichtet, den Energieverbrauch zu senken.

Die Regierung will außerdem den Einbau von Heizungen auf Basis fossiler Brennstoffe verbieten und forciert stattdessen den flächendeckenden Einbau von Wärmepumpen. Diese Herausforderungen sind in einem von Fachkräftemangel und hoher Inflation geprägten Umfeld zu stemmen.

Der Immobilienmarkt ist für fast alle Beteiligten schwieriger geworden. Der Grund: Die inflationsbedingte Zinswende der Europäischen Zentralbank (EZB). Kreditnehmer müssen für Immobiliendarlehen mittlerweile rund viermal so viel bezahlen wie Anfang 2022. Für viele Käufer ist die Wunschimmobilie dadurch unerschwinglich geworden.

Eigentümer mit demnächst auslaufender Zinsbindung müssen drastisch steigende Finanzierungskosten fürchten. Generell drückt das höhere Zinsniveau in Kombination mit den Unsicherheiten im Hinblick auf Folgekosten für Sanierung etc. auf das Preisniveau.
2024 ist zudem das letzte Jahr, in dem die alte Grundsteuer gilt. Ab dem 1. Januar 2025 muss die Grundsteuer auf Basis der neu berechneten Werte gezahlt werden. Erst im Herbst 2024 werden viele Eigentümer den Hebesatz ihrer Gemeinde erfahren.

Was bedeutet Lastenausgleich für Eigentümer?

Ein Lastenausgleich für Eigentümer bezeichnet verteilungspolitische Maßnahmen, bei denen Besitzer von Immobilien zur Kasse gebeten werden. Ein bestimmter, durch den Gesetzgeber vorgegebener Wert des Immobilienvermögens wird dabei als Steuer festgesetzt.

Befürchtet wird der Lastenausgleich vor dem Hintergrund steigender öffentlicher Haushaltsdefizite, hohen Inflationsraten und einer generell hohen Umverteilungsaffinität der Politik.

Historisch gesehen war der Lastenausgleich eine Reaktion der Politik auf die Situation nach dem Zweiten Weltkrieg. Wem erhebliches Vermögen verblieben war, musste eine Lastenausgleichsabgabe bezahlen. Basierend auf dem Vermögenswert am Tag nach der Einführung der D-Mark belief sich die Abgabe auf 50 %. Die Zahlung konnte auf 120 vierteljährliche Annuitäten – also verteilt auf 30 Jahre – gestreckt werden. Das Geld floss in einen Ausgleichsfonds, der unter anderem zur Versorgung der Vertriebenen aus den Ostgebieten eingesetzt wurde.

Der Lastenausgleich von 1952 war allerdings nicht die erste Abgabe auf Immobilienvermögen in Deutschland. 1924 wurde eine sogenannte Hauszinssteuer eingeführt.

Welche Folgen hätte ein Lastenausgleichsgesetz 2024 für Immobilienbesitzer?

Sollte ein Lastenausgleichsgesetz nach dem direkten Vorbild von 1952 eingeführt werden, wären die Folgen für Immobilienbesitzer dramatisch. Dies zeigt eine Berechnung am Beispiel Hamburg. Der Medianpreis pro Quadratmeter lag hier Daten von Europace zufolge im zweiten Quartal 2020 bei 3771 EUR. Ein Haus mit 150 m2 Wohnfläche kostete im Median somit 565.650 EUR. Würde die Hälfte dieses Wertes als Steuer angesetzt und auf 30 Jahresraten verteilt, beliefen sich die Kosten pro Jahr auf 9427,50 EUR.

Warum fürchten Eigentümer den Lastenausgleich 2024?

Dass – obwohl es bislang keinen Gesetzentwurf und keine offizielle politische Initiative gibt - in letzter Zeit häufiger über die Möglichkeit eines Lastenausgleichsgesetzes diskutiert wird, lässt sich auf verschiedene Einflüsse zurückzuführen.

Zum einen wächst die Sorge vor einer wirtschaftlichen Überforderung des Staates. Die explizite Staatsverschuldung Deutschlands lag laut Statista.de Ende 2022 mit knapp 2,4 Billionen Euro zwar international gesehen noch auf einem vergleichsniedrigen Niveau. Zusätzliche Lasten drohen jedoch möglicherweise durch die Vergemeinschaftung von Schulden in der Eurozone.

Außerdem liegen die sogenannten impliziten Staatsschulden Deutschlands – in denen z.B. auch Renten- und Pensionsansprüche berücksichtigt sind – bei 17,3 Billionen EUR. Nicht zuletzt steigt der Kostendruck in vielen Bereichen, während die wirtschaftliche Dynamik schwach bleibt.

Viele Menschen werfen einen Blick in die Geschichte und ziehen Parallelen. Ist der Staat in Geldnot, müssen die Immobilienbesitzer als wirklicher Lender of Last Resort einspringen, so die Befürchtung.

Genährt wird die Sorge auch durch die Reform der Grundsteuer. Auch wenn die Reform auf ein Urteil des Verfassungsgerichts und nicht auf eine politische Initiative hin zustande kam, fürchten Eigentümer dadurch mehr Zugriffsmöglichkeiten. Schließlich mussten sehr detaillierte Informationen zu Immobilien an die Finanzämter übermittelt werden – die in einem dunklen Szenario schnell zur Festsetzung von Abgaben verwendet werden könnten.
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